Reverse-Charge & Zoll bei Transport Niederlande–Deutschland

Sie sind eine deutsche Spedition oder ein deutsches Unternehmen und wollen einen niederländischen Frachtführer beauftragen — und fragen sich, wie das mit Umsatzsteuer und Zoll läuft? Kurz: Bei B2B-Beförderung gilt in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren (§13b UStG), und innerhalb der EU gibt es keinen Zoll. Hier erklären wir es verständlich.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite gibt eine allgemeine, verständliche Orientierung — keine Steuerberatung. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Umsatzsteuer: das Reverse-Charge-Verfahren

Beauftragt ein deutsches Unternehmen mit gültiger USt-IdNr einen niederländischen Frachtführer mit einer Beförderungsleistung, greift für diese B2B-Leistung in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, §13b UStG). Das bedeutet konkret:

Was auf der Rechnung steht

So lässt sich die Leistung sauber verbuchen und in der Zusammenfassenden Meldung/Voranmeldung korrekt erfassen.

Zusammenfassende Meldung & Voranmeldung

Eine grenzüberschreitende Beförderungsleistung im Reverse-Charge-Verfahren wird nicht nur in Rechnung gestellt, sondern auf beiden Seiten auch gemeldet. Als leistender niederländischer Frachtführer erfassen wir die netto abgerechnete Leistung in unserer Zusammenfassenden Meldung (§18a UStG entspricht dem niederländischen „Opgaaf ICP"), unter Angabe Ihrer deutschen USt-IdNr. Dadurch kann die Finanzverwaltung die grenzüberschreitende Leistung den beteiligten Unternehmen zuordnen.

Welche Meldezeiträume und Fristen für Sie gelten und wie der Umsatz konkret in Ihrer Voranmeldung einzutragen ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab — im Zweifel Ihren Steuerberater fragen.

Beispiel-Rechnung (schematisch)

Zur Veranschaulichung — ohne konkrete Zahlen — sieht eine Rechnung für eine im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnete Beförderungsleistung schematisch so aus:

Bewusst ohne verbindliches Muster oder konkreten Betrag: Die genaue Formulierung der Pflichtangaben und die korrekte Verbuchung stimmen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater ab.

Sonderfälle

Das Reverse-Charge-Verfahren ist der Regelfall bei einer B2B-Beförderungsleistung zwischen Unternehmern — aber nicht immer greift es. In folgenden Konstellationen gilt es nicht in dieser Form:

Diese Abgrenzung kann im Einzelfall knifflig sein. Ob und wie Reverse-Charge in Ihrem konkreten Fall anzuwenden ist, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Zoll: innerhalb der EU kein Thema

Niederlande und Deutschland sind beide EU-Mitglieder. Für Warenverkehr zwischen den beiden Ländern gibt es keine Zollabfertigung — eine Sendung von Amsterdam oder Rotterdam nach Köln, Düsseldorf oder ins Ruhrgebiet läuft ohne Zoll.

Import über den Hafen Rotterdam

Zoll wird erst relevant, wenn Ware aus einem Nicht-EU-Land importiert wird — häufig über den Hafen Rotterdam. In dem Fall:

Mehr dazu auf unserer Seite Abholung Hafen Rotterdam.

T1-Versand & Zollabwicklung beim Import über den Hafen Rotterdam

Kommt die Ware aus einem Drittland und läuft über den Hafen Rotterdam ein, ist sie zollrechtlich zunächst noch nicht in den freien Verkehr überführt. Solange die Einfuhrabgaben nicht erhoben sind, bewegt sie sich als Nichtunionsware — üblicherweise im T1-Versandverfahren (externes Versandverfahren). Für die Anmeldung werden Unterlagen wie die EORI-Nummer des Anmelders und die Handelsrechnung benötigt.

Wir treten dabei als ausführender Frachtführer auf und stellen selbst keine Zollanmeldung — dafür ist der beauftragte Zollagent zuständig. Die physische Abholung im Hafen erklären wir auf der Seite Abholung Hafen Rotterdam; wie wir für deutsche Speditionen als Subunternehmer fahren, lesen Sie unter Frachtführer Niederlande.

Häufig gestellte Fragen

Wird Umsatzsteuer berechnet, wenn ich einen niederländischen Frachtführer beauftrage?

Bei einer B2B-Beförderungsleistung an einen deutschen Unternehmer mit gültiger USt-IdNr gilt in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren (§13b UStG): Wir stellen ohne Umsatzsteuer in Rechnung, und Sie führen die Steuer im Rahmen Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung selbst an und ziehen sie regelmäßig zeitgleich als Vorsteuer ab. Für Ihre steuerliche Beurteilung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Was steht auf der Rechnung?

Netto-Betrag ohne Umsatzsteuer, beide USt-IdNr (unsere und Ihre) sowie der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge). So können Sie die Leistung korrekt verbuchen.

Fällt Zoll an, wenn Sie von den Niederlanden nach Deutschland fahren?

Nein. Niederlande und Deutschland sind beide in der EU — es gibt keine Zollabfertigung für Warenverkehr innerhalb der EU. Zoll fällt nur an, wenn Ware aus einem Nicht-EU-Land importiert wird, etwa über den Hafen Rotterdam.

Übernehmen Sie bei Import über Rotterdam die Zollabwicklung?

Die Zollformalitäten wickelt in der Regel Ihr Zollagent oder Spediteur ab. Nach erfolgter Freigabe holen wir die Ware im Hafen ab und fahren direkt zu Ihrem Empfänger in Deutschland.

Frage zu Abrechnung oder Ablauf?

Wir erklären Ihnen gern, wie Auftrag, Rechnung und Ablauf bei uns aussehen — auf Deutsch. Fahrzeug, Festpreis und Zeitfenster bestätigen wir vor Fahrtbeginn.

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Frachtführerhaftung nach CMR, Reverse-Charge-Abrechnung, Festpreis im Voraus. Sie erreichen uns auf Deutsch unter +31 6 1508 1713.

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